In den ersten Stunden
Nach der Erstversorgung des Verstorbenen klären wir in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen alle weiteren Fragen. Unser Institut verfügt über eigens hierfür eingerichtete Räumlichkeiten. Wenn Sie möchten, kommen wir selbstverständlich gern auch zu Ihnen nach Hause.
Notwendige Behördengänge nehmen wir Ihnen ebenfalls ab. Im Trauerfall benötigen wir folgende Dokumente, um die Formalitäten zu erledigen:
- Zunächst die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Das vollständig geführte Familienbuch, denn der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des Personenstandes
- War der Verstorbene ledig, reicht die Geburtsurkunde
- Bei Geschiedenen muss ein Scheidungsvermerk im Familienbuch sein. Ersatzweise ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- War der Verstorbene verwitwet, zusätzlich zum Auszug aus dem Familienbuch die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Den Personalausweis des Verstorbenen
- Die Mitgliedskarte der Krankenversicherung („Chipkarte“)
- Die aktuellste Rentenanpassungsmitteilung; sofern vorhanden
- Policen über Lebens- oder Sterbegeldversicherungen mit letztem Beitragsnachweis; sofern vorhanden
- Urkunden über das Nutzungsrecht an einer Familien- oder Wahlgrabstätte; sofern vorhanden