Erdbestattung im Wahl- oder Reihengrab
Die traditionelle christliche Form der Bestattung ist die Erdbestattung in einem Sarg. In Deutschland entscheiden sich rund 60 Prozent für diese Form der Bestattung. Auf kommunalen Friedhöfen unterscheidet man Reihen- und Wahlgrabstätten, die auch Familiengrabstätten genannt werden. Die Ruhefrist beträgt 20 bis 30 Jahre.
Im Reihengrab ist normalerweise nur eine einzige Beisetzung möglich. Der Ehepartner beispielsweise kann also später nicht in der selben Grabstätte beigesetzt werden.
In welcher Entfernung sich zwei oder mehrere Reihengräber voneinander befinden, kann man sich ebenfalls nicht aussuchen: Familienangehörige können später nicht in der näheren Umgebung beigesetzt werden. Je nach Verfügbarkeit auf dem Friedhof können Wahlgräber für zwei oder mehr Personen angelegt werden. Im Todesfall werden dann die weiteren Familienangehörigen an gleicher Stelle beigesetzt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Särge und Urnen gemeinsam beizusetzen.
Sowohl für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang.